AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. ALLGEMEINES

1.1 Mit der Inanspruchnahme von Leistungen von Speedfactory Hamburg und Speedfactory Bremen, erklärt sich der Kunde mit der Geltung sämtlicher nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) in der jeweils gültigen Fassung einverstanden.

1.2 Die AGB gelten für alle von Speedfactory Hamburg und Speedfactory Bremen angebotenen Leistungen wie Team & Personaltraining, Firmenfitness, Ernährungsberatung, Events/Veranstaltungen sowie für etwaige Folgegeschäfte.

1.3 Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Leistungen widersprochen. Etwas anderes gilt nur, wenn Speedfactory Hamburg  oder/und Speedfactory Bremen Abweichungen ausdrücklich schriftlich bestätigen.

2. VERTRAGSGEGENSTAND UND VERTRAGSBEGINN

2.1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang werden von dem Kunden individuell gewählt und in dem Vertrag bzw der Auftragsbestätigung schriftlich vereinbart.

2.2 Der Vertragsbeginn wird ebenfalls schriftlich in dem Vertrag vereinbart. Andernfalls gilt im Zweifel das Datum der Unterschrift als vereinbarter Vertragsbeginn.

3. BESONDERE BEDINGUNGEN

3.1 Allgemeines

3.1.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Personal Training nicht ärztliche, physiotherapeutische oder krankengymnastische Maßnahmen ersetzt.

3.2 Vertragslaufzeit

3.2.1 Die Laufzeit des Vertrages wird schriftlich fixiert.

3.2.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch bei Ablauf um einen weiteren Monat, sofern der Kunde oder Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen nicht zuvor mit einer Frist von 2 Wochen zum Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt hat.

3.3 Durchführung der Trainingseinheiten und Kosten

3.3.1 Jede Trainingseinheit beträgt 60 Minuten.

3.3.2 Trainingstermine werden außer an Feiertagen grundsätzlich in der Zeit von montags bis sonntags zwischen 07:00 und 22:00 Uhr abgehalten. Vereinbarte Termine sind verbindlich.

3.3.3 Der Trainingsort kann je nach Wunsch des Kunden individuell vereinbart werden. 

3.3.4 Für Reisen zum Trainingsort und zurück werden dem Kunden ab dem 21. gefahrenen Kilometer € 0,40 zuzüglich Mehrwertsteuer je gefahrenem Kilometer berechnet.

3.3.5 Wünscht der Kunde die Durchführung des Trainings in einem Fitnessstudio oder in einer sonstigen Einrichtung, hat der Kunde alle hierfür anfallenden Beiträge und Kosten für sich und den Personaltrainer zu tragen. Gleiches gilt für sonstige Kosten, die aufgrund spezieller Wünsche des Kunden entstehen.

3.4 Durchführung von Events, Veranstaltungen, Sportvermessungen, Speedtest, Speedchannel, Pannacourt etc

3.4.1 Betrifft alle außerordentlichen Buchungen des Kunden bei Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen , die keine periodische Trainingseinheit nach sich ziehen, sondern autark angeboten und durchgeführt werden.

3.4.2 Die Dauer, das Datum der Durchführung und, wenn schon bekannt, der Zeitrahmen der Buchungseinheit werden gesondert vereinbart und im Vertrag / der Auftragsbestätigung festgelegt.

3.4.3 Für Reisen zum Trainingsort und zurück werden dem Kunden ab dem 21. gefahrenen Kilometer € 0,40 zuzüglich Mehrwertsteuer je gefahrenem Kilometer berechnet.

3.4.4 Der Kunde stellt der Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen  kostenfrei und nach Vorgaben der Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen einen Stromanschluss, eine ausreichende Fläche, den Zugang zu dieser Fläche, ausreichend Beleuchtung, ggfs Tore zur Verfügung. Die Sicherheit, die von diesen Mitteln, nach Norm erwartet wird, stellt der Kunde sicher. Die Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen haften nicht für auftretende Schäden, es sei denn sie werden seitens der Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen mutwillig herbei geführt.

3.4.5 Einige Messgeräte, wie der Speedchannel, die Schußanlage, der Panncourt sind witterungsbeständig und können somit in allen Monaten des Jahres auch outdoor eingesetzt werden. Für die verletzungsfreie Nutzung des vom Kunden zur Verfügung gestellten Untergrundes / Bodens ist alleine der Kunde verantwortlich. Hierbei finden besonders die Beschaffenheit des Bodens, die Absicherung von Fremdmaterial und Fremdpersonen querend der betriebenen Anlagen Beachtung.

3.4.6 Bei witterungsbedingten Gegebenheiten, die die Nutzung der angedachten Fläche aus Sicherheitsgründen nicht zulassen (Gewitter, Sturm, starker Regen), ist Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen in einem Vorlauf von 24 Stunden zu informieren.
Termine, die weniger als 24 Stunden vorher oder überhaupt nicht abgesagt worden sind oder abgebrochen werden, verfallen ersatzlos, ohne dass der Vergütungsanspruch von Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen dadurch berührt wird. Termine, die aus den Gründen 3.4.6 mehr als 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden binnen von 6 Monaten neu angesetzt. Kann seitens des Kunden kein neuer Termin gefunden werden, so wird Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen die vertragliche Vereinbarung wirtschaftlich zur Abrechnung bringen. Eine Rückvergütung von bereits gezahlter / angezahlter Leistung entfällt. Die in Punkt 3.4.6 aufgeführten Inhalte beziehen sich ausschließlich auf witterungsbedingte Gegebenheiten. Absage, Verschiebungen und / oder Stornierungen siehe Punkt 6 dieser AGB.

3.4.7 Wird ein vereinbarter Termin einer vertraglichen Leistung vom Kunden zurückgezogen oder abgesagt, so fallen Stornierungskosten des Gesamtbetrages der Auftragsbestätigung für den Kunden an. Details siehe Punkt 6 der AGBs.


4. ANGEBOTE, PREISE, AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Alle Angebote sind freibleibend.

4.2 Es gelten die jeweils gültigen Preise für Personaltraining. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.3 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist die Vergütung immer im Voraus in bar oder per Überweisung zu zahlen.

4.4 Bei Vertragslaufzeiten ist jeweils am Monatsanfang das entsprechende monatliche Entgelt zu entrichten.

4.5 Im Falle des Zahlungsverzuges werden sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen sofort fällig. Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen ist zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten sowie weitere Leistungen nicht oder nur gegen Vorkasse auszuführen. Ein durch Zahlungsverzug bedingter Ausfall der Leistungen seitens Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen verpflichtet den Auftraggeber in jedem Fall von der vollständigen Begleichung der ausgestellten Rechnung.

4. 6 Bei Vertragslaufzeiten sind die vorher festgelegten Trainingseinheiten pro Monat entsprechend im gleichen Monat zu absolvieren. Es gibt keinen Anspruch auf das Nachholen von Einheiten im Folgemonat. Ausnahmen hiervon sind Krankheit des Kunden bzw. von Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen Mitarbeitenden.


5. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, seinen Gesundheitszustand vor Beginn des Trainings ärztlich überprüfen zu lassen und von sich aus Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen vor Beginn des Trainings umfassend und wahrheitsgemäß zu informieren, insbesondere wenn gesundheitliche Gründe gegen die Durchführung der Trainingseinheit oder Teilen davon sprechen, wie z.B. Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten. Sollten sich während des Trainings oder danach Änderungen des Gesundheitszustands des Kunden einstellen oder gesundheitliche Probleme irgendwelcher Art auftreten, ist er ebenfalls verpflichtet, Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen unverzüglich darüber zu informieren.

5.2 Der Kunde verpflichtet sich, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben auf Erfassungs- und Gesundheitsfragebogen zu treffen. Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen haftet nicht für unvollständige und fehlerhafte Angaben und daraus resultierende Schäden.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, Trainings- und Therapiegeräte pfleglich zu behandeln.

5.4 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nicht berechtigt ist, Trainings- oder Therapiegeräte alleine ohne Aufsicht von Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen zu benutzen und/oder zu verlassen.

5.5 Der Kunde verpflichtet sich, die jeweiligen Anweisungen von Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen für die Durchführungen der Trainingseinheiten und die Benutzung von Geräten zu befolgen.

5.6 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen bei einem Verstoß gegen die Obliegenheitsverpflichtungen des Kunden berechtigt ist, das Training bzw. die Therapie abzubrechen und Leistungen erst wieder zu erbringen, wenn der Kunde die Obliegenheiten einhält, oder ggf. vom Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch zu machen.

6. TERMINABSAGEN

6.1 Trainingseinheiten: Bei Terminabsagen des Kunden oder der Speedfactory Hamburg, die spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen schriftlich zugehen, z.B. wegen Krankheit, wird die Trainingseinheit vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen als vergütungsfreie Zeit an das Ende der vereinbarten Leistungspakets angehängt. Gilt für gebuchte Trainingseinheiten. 

6.2 Trainingseinheiten: Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt werden, verfallen zu 100%, ohne dass der Vergütungsanspruch von Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen dadurch berührt wird.

6.3 Trainingseinheiten: Termine, die weniger als 24 Stunden vorher oder überhaupt nicht abgesagt worden sind oder abgebrochen werden, verfallen ersatzlos, ohne dass der Vergütungsanspruch von Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen dadurch berührt wird.

6.4. Die Trainingseinheiten unter Punkt 6.1, 6.2, 6.3 dieser AGBs sind als Trainingspakete von größer 2 Trainingseinheiten á 60min. einer jeden Mannschaft oder eines Personaltrainings zu verstehen. Events, Camps und andere Veranstaltungen siehe unter Punkt 6.5 a), b), c) dieser AGB.

6.5 Bei gebuchten Events, Camps und anderen Veranstaltungen gilt folgendes:
a) wird ein gebuchtes Event, Camp oder eine andere Veranstaltung 6 Monate vor dem Ausführungstermin seitens des Kunden abgesagt, so fallen pauschal 50% Stornokosten an. Diese sind sofort nach der Absage fällig.
b) wird ein gebuchtes Event, Camp oder eine andere Veranstaltung 3 Monate vor dem Ausführungstermin seitens des Kunden abgesagt, so fallen pauschal 75% Stornokosten an. Diese sind sofort nach der Absage fällig.
c) wird ein gebuchtes Event, Camp oder eine andere Veranstaltung kleiner 3 Monate zum Ausführungstermin seitens des Kunden abgesagt, so fallen pauschal 100% Stornokosten an. Diese sind sofort nach der Absage fällig.

6.6 Wird im Zuge einer Stornierung ein neuer Termin / Ersatztermin gefunden, so obliegt es der Speedfactory Hamburg & Bremen, diesen zu akzeptieren. Ein Anspruch seitens des Kunden auf kostenfreie Verschiebung entfällt ausdrücklich.

6.7 In jedem Fall bleibt die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie bereits entstandener Kosten unberührt.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Trainingsresultate hängen immer von der persönlichen Konstitution und Leistungsfähigkeit und -bereitschaft des Kunden ab. Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen gibt daher keinerlei Gewährleistung oder Garantie für einen bestimmten Trainingserfolg.

8. HAFTUNG

8.1 Die Teilnahme des Kunden an den Trainingseinheiten einschließlich An- und Abreise erfolgen auf eigene Gefahr.

8.2 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung der Trainingsgeräte und sonstiger Gegenstände und/oder Nichtbefolgen von Anweisungen von Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen . Die Haftung von Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen ist in diesem Fall ausgeschlossen.

8.3 Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen, ebenso ein eventueller Vertreter, haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach den folgenden Regelungen.

8.4 Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um die Haftung für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder Schadensersatzansprüche wegen Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Garantie.

8.5 Außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung haftet Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden.

8.6 Bei Verträgen mit Unternehmen ist die Haftung von Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung zudem der Höhe nach auf den für Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.7 Von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen bleibt die Haftung von Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden unberührt.

9. DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT

9.1 Der Kunde wird darüber informiert, dass Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und speichert. Die Daten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben.

9.2 Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen verpflichtet sich, jegliche Art von Informationen des Kunden vertraulich zu behandeln.

10. KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND

10.1 Die vereinbarte Vertragslaufzeit lässt das Recht beider Parteien unberührt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen.

10.2 Krankheit oder Schwangerschaft des Kunden stellt grundsätzlich keinen wichtigen Grund dar. Vielmehr ist der Kunde in diesem Fall berechtigt, gegen Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests schriftlich die Verschiebung der Trainingseinheit an das Ende der Krankheit bzw. den Mutterschutz zu verlangen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden wird hierdurch jedoch nicht berührt. Bei Krankheit ist nur bei durch fachärztlichem Attest, nachgewiesener dauerhafter medizinischer Indikation, eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich.

10.3 Umzug stellt nur dann einen wichtigen Grund dar, wenn der Kunde eine Meldebescheinigung vorlegt, aus der sich ergibt, dass er einen neuen Wohnsitz hat, der mindestens 25 Km vom Sitz des Unternehmens entfernt ist.

10.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen ist der Kunde nicht berechtigt, Ansprüche aus der Vertragsbeziehung an Dritte abzutreten.

11.2 Gegen Ansprüche von Speedfactory Hamburg oder/und Speedfactory Bremen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

11.3 Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Hamburg bzw. Bremen.

11.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Hamburg bzw. Bremen,  soweit der Kunde ein Unternehmen ist.

11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
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